Ihr Fuhrpark hat eine Gefährdungsbeurteilung. Wahrscheinlich sogar eine gute.
Bremsen, Reifen, Unfallvermeidung, Ladungssicherung – alles dokumentiert. Ein Punkt fehlt darin fast immer: die Sitzergonomie der Menschen, die den ganzen Tag in diesen Fahrzeugen sitzen.
Die Pflicht ist längst da – nur selten mit Fokus auf den Rücken
Eine Gefährdungsbeurteilung für den Fuhrpark ist keine Kür. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben, verankert in den §§ 3–6 des Arbeitsschutzgesetzes sowie in der DGUV Vorschrift 1.
Bei Nichtdurchführung drohen laut Fachliteratur zum Fuhrparkmanagement Bußgelder bis zu 30.000 Euro.
Der "ergonomische Fahrersitz" taucht in den gängigen Vorlagen für diese Beurteilung meist als technische Maßnahme auf. In der Praxis bleibt es dabei oft bei diesem einen Stichpunkt.
Was selten geprüft wird:
Passt der Sitz tatsächlich zur jeweiligen Person? Wechselt sie regelmäßig das Fahrzeug?
Sitzt sie am Ende mehr Stunden im Auto als am Schreibtisch?
Was das für Ihr Unternehmen tatsächlich kostet
Muskel-Skelett-Erkrankungen sind keine Randerscheinung.
Sie verursachen laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) rund 22,5 Prozent aller Arbeitsunfähigkeitstage in Deutschland.
Diese Zahl stammt ursprünglich aus dem Jahr 2017.
Nach der aktuellen Fehlzeiten-Bilanz des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) für 2025 liegen Muskel-Skelett-Erkrankungen weiterhin auf konstant hohem Niveau.
Außendienstmitarbeitende gehören zu einer Gruppe mit doppelter Belastung.
Sie sitzen lange – oft mehrere Stunden am Stück im Auto. Und sie sitzen dabei häufig in wechselnden Fahrzeugen: eigener Firmenwagen, aber auch Pool- oder Ersatzfahrzeuge ohne persönlich eingestellte Sitzposition.
Rund 5,2 Millionen gewerblich genutzte Pkw waren zuletzt in Deutschland unterwegs (Stand 2022, Kraftfahrt-Bundesamt/LeasePlan).
Ein erheblicher Teil davon sind genau solche Pool- und Servicefahrzeuge.
Was Sie als Fuhrparkverantwortliche konkret tun können
Eine vollständige Ergonomie-Beratung für jeden einzelnen Firmenwagen ist selten realistisch. Ein paar konkrete, kostengünstige Schritte sind es dagegen sehr wohl:
- Sitzergonomie explizit in die nächste Gefährdungsbeurteilung aufnehmen – nicht nur als Stichpunkt "ergonomischer Sitz vorhanden", sondern mit der Frage, ob er von jeder Person auch tatsächlich richtig eingestellt wird.
- Pool- und Ersatzfahrzeuge gezielt betrachten. Genau dort geht die individuelle Einstellung am häufigsten verloren, weil sich niemand für "seinen" Sitz verantwortlich fühlt.
- Vielfahrer:innen aktiv nach Beschwerden fragen, statt auf Krankmeldungen zu warten. Rückenprobleme entwickeln sich meist schleichend über Monate.
- Eine einfache, sofort einsetzbare Ergänzung prüfen, bevor ein teurer Sitz-Umbau ansteht: ein mitnehmbares Sitzkissen für Personen, die zwischen mehreren Fahrzeugen wechseln.
Eine niedrigschwellige Ergänzung, kein Ersatz für Ihre Arbeitsschutz-Pflichten
Genau für den letzten Punkt ist unser ErgoDuo gedacht. Es lässt sich in praktisch jedes Fahrzeug mitnehmen, ganz ohne Umbau.
Wichtig für die korrekte Einordnung: Das Kissen ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung. Es ersetzt auch keinen tatsächlich defekten oder ungeeigneten Fahrersitz.
Es ist eine ergänzende Komfortmaßnahme für Situationen, in denen die individuelle Sitzunterstützung sonst komplett fehlt – vor allem bei häufig wechselnden Fahrzeugen.
Mehr dazu, warum das gerade bei Mietwagen und Poolfahrzeugen ein reales Problem ist, steht in unserem Artikel Mietwagen, Carsharing & Co.
Häufige Fragen
Ersetzt das ErgoDuo eine ergonomische Bewertung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung?
Nein. Es ist eine praktische Zusatzmaßnahme, keine Ersatzhandlung für die gesetzlich vorgeschriebene Beurteilung selbst.
Lässt sich das Kissen von mehreren Mitarbeitenden nacheinander nutzen, etwa in einem Poolfahrzeug? Ja, das ist sogar ein typischer Einsatzfall. Der abnehmbare Bezug lässt sich bei Bedarf reinigen.
Gibt es Mengenrabatte für die Ausstattung eines ganzen Außendienst-Teams?
Aktuell existiert kein separates B2B-Rabattprogramm. Bei größeren Stückzahlen sprechen Sie uns über unsere Kontaktseite direkt an, dann finden wir eine passende Lösung.
Zählt so ein Kissen arbeitsrechtlich als Arbeitsmittel?
Das hängt von Ihrer internen Ausstattungsrichtlinie ab. Rechtlich verbindlich einordnen kann das nur Ihre eigene Rechts- oder Arbeitsschutzabteilung, nicht wir.
Wie schnell lässt sich das für mehrere Standorte umsetzen?
Die Lieferung läuft über den normalen Shopify-Versand. Bei größeren Bestellungen für mehrere Standorte empfiehlt sich vorab eine kurze Abstimmung über die Kontaktseite.
Eine Gefährdungsbeurteilung ohne Blick auf den Rücken ist nur die halbe Fürsorgepflicht.
Fürsorge sitzt mit. Fahren Sie also gut.
Ihr Vysera-Team
PS: Bei bereits bestehenden Rückenbeschwerden einzelner Mitarbeitender ersetzt kein Sitzkissen die arbeitsmedizinische oder ärztliche Abklärung.